Sanierung, Umbau

Sanierung und Umbau des bestehenden Feuerwehrgerätehauses Schongau

Auftraggeber

Stadt Schongau

Ort

Schongau

Zeitraum

seit 11/2018, geplante Fertigstellung Frühjahr 2021

Leistungsumfang

Leistungsphasen 1-9 (derzeit LP8)

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Sanierung und Umbau des bestehenden Feuerwehrgerätehauses Schongau

Um die aktuellen Nutzungsanforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus zu erfüllen, bedurfte es einer Generalsanierung und einer Erweiterung des 1969 erbauten Feuerwehrgerätehauses. 

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Neben der Einhaltung der aktuellen Vorschriften für den Feuerwehrbetrieb war die Zielsetzung eine barrierefreie Erschließung des gesamten Gebäudes, der Erhalt der bestehenden Wohnung und die Schaffung eines multifunktionalen Veranstaltungsraumes der zum einen als Lehrsaal für die Feuerwehr dient und zum anderen für externe Nutzungen z.B. Vereine, Wahllokal etc. nutzbar ist. Die Baumaßnahme wurde im laufenden Feuerwehrbetrieb in zwei Bauabschnitten durchgeführt, was sehr hohe Anforderungen an die Bauabwicklung und die Baustellenorganisation stellte, um die 24 h Betriebsgewährleistung zu erfüllen.

Nach einer umfangreichen Bestandsaufnahme wurde im ersten Bauabschnitt die Fahrzeughalle in Form von einem Stellplatz der Stellplatzgröße 3 nach DIN 14092 und drei Fertiggaragen, einer Elektro- und Funkwerkstatt, einer Schlauchpflegewerkstatt sowie Werkstätten für die Pflege und Wartung der persönlichen Schutzausrüstung erweitert. Im zweiten Bauabschnitt erfolgte eine Neuordnung der Grundrisse im Erd- und Obergeschoss mit Schaffung eines Kommandantenbüros und Besprechungsraumes, eines Bereitschaftsraumes, die Vergrößerung und Neuorganisation der Umkleiden mit Sanitäranlagen und zugehörigen s/w Bereichen für weibliche und männliche Einsatzkräfte sowie die Schaffung eines multifunktionalen Veranstaltungsraumes der auch als Lehrsaal für die Feuerwehr dient.  Durch die Neuordnung der Grundrisse mit den erforderlichen barrierefreien Erschließungszonen und die programmierbare Zutrittskontrolle, können die verschiedenen Nutzungsbereiche Wohnung, Veranstaltungsraum und Feuerwehrgerätehaus unabhängig voneinander und ohne gegenseitige Störung genutzt werden. Die notwendigen baulichen Rettungswege aus dem Obergeschoss werden einerseits über das innenliegende Treppenhaus und andererseits über eine außenliegende Fluchttreppe gewährleistet.

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